Die nachfolgendend angegebenen Werte und Informationen über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emission und Stromverbrauch gemäß Richtlinie 1999/94/EG wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtigen geltenden Fassung) ermittelt. Diese Fahrzeuge sind bereits nach dem neuen WLTP-Zyklus*** homologiert. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sind Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte** als NEFZ-Werte angegeben, die nach der Durchführungsverordnung (EU) 1153/2017 ermittelt wurden.
Mazda MX-30 e-SKYACTIV EV FWD (107 kW / 145 PS Elektro)
Stromverbrauch kombiniert*: 17,3 kWh/100 km;
CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus*: 0 g/km.
CO2-Effizienzklasse**: A+++
NEFZ*** Reichweite (kombiniert/ innerorts)****: 237 km / 298 km
Die kombinierten Kraftstoffverbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP*** werden bei einer Zulassung von Fahrzeugen seit dem 01.09.2018 zur Berechnung der Kfz-Steuer verwendet. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Mazda Vertragspartner und unter www.mazda.de/WLTP.
Mazda MX-30 e-SKYACTIV EV FWD (107 kW / 145 PS Elektro)
Stromverbrauch nach WLTP (kombiniert): 17,9 kWh/100 km;
CO2-Emissionen nach WLTP (kombiniert: 0 g/km.
WLTP*** Reichweite (kombiniert/ innerorts)****: 200 km / 265 km
* | Informationen über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emission und Stromverbrauch i.S.d. Pkw-EnVKV finden Sie hier. |
** | Informationen über die CO2-Effizienz finden Sie hier. |
*** | Informationen über die Prüfverfahren NEFZ und WLTP finden Sie hier. |
**** | Informationen über die Einflussfaktoren der Reichweite finden Sie hier. |
***** | Gewichtete Werte sind Mittelwerte für Kraftstoff- und Stromverbrauch bei durchschnittlichem Nutzungsprofil und täglichem Laden der Batterie. |
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtigen geltenden Fassung) ermittelt. |